Wo kann ich unterschreiben? Wie kann ich helfen?
Die Petition findet ihr HIER
Die Petition befindet sich zur Zeit im Prüfungsverfahren. Es dürfen weiter Unterschriftslisten eingereicht werden!
Aktiv helfen... Wir würden uns freuen...
Wenn auch Sie sich an unserer Unterschriftenaktion aktiv beteiligen möchten, können Sie die Unterschriftenliste herunterladen.
Ausgefüllte Unterschriftenlisten bitte bei
Mario und Barbara Martin
In der Schlei 1
65611 Niederbrechen
vorbeibringen oder zuschicken.
(Es kann bis zum Abschluss der Petition noch Unterschriften gesammelt werden. Bitte die Liste zu folgenden Terminen (zum 12.02.2010; 26.02.2010) dirket zu uns schicken,.)
Um vorab zu wissen wer sich alles aktiv beteiligt bitten wir Sie um eine kurze Nachricht per E-Mail an petition@sternenkinderhimmel.com
AKTUELLER STAND UNSERE PETITION
Hallo ihr Lieben, die ihr uns schon so nett bei unserer Forderung unterstützt habt,
viele haben es ja sicherlich schon mitbekommen:
unsere 19.480 Online-Unterschriften werden auf Bundesebene nicht
akzeptiert. Trotz Bemühungen unseres Berliner Anwalts & des Büros des Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Rheingau-Taunus und Limburg, muss die Petition von Euch
allen noch einmal auf der Plattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages "epetitionen" unterzeichnet werden. (zu den Hintergrundinfos dazu bitte bis zum Abgrenzungsstrich
herunterscrollen)
Wir haben die Petition auf der Online-Plattform des Bundestages noch einmal angemeldet, nun ist sie online und wir bitten Euch alle nochmals zu unterschreiben.
Sie heißt: Petition: Personenstandswesen -Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister
und ist hier zu finden:
http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
BITTE NEHMT EUCH EIN PAAR MINUTEN ZEIT UND UNTERZEICHNET NOCH EINMAL.
Und so geht es:
WICHTIG! Ihr müsst Euch zunächst registrieren, bevor ihr mitzeichnen könnt.
- Schritt: Bitte folgt dem Link: http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
- Schritt: Bitte klickt auf den Button: REGISTRIEREN.
- Schritt: Scrollt dann etwas nach unten und gebt Eure Daten ein und klickt auf registrieren.
- Schritt: Ihr bekommt dann eine Email. WICHTIG: in dieser Email bekommt ihr Euren Benutzernamen, z. B. NUTZER123456
- Schritt: nun könnt ihr in die Login-Felder den Benutzernamen (NUTZER….) und Euer Passwort eingehen
- Schritt: klickt auf unsere Petition, die in einer Liste aufgeführt wird. Name: Personenstandswesen - Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister
- Schritt: Klickt dann auf „Petition mitzeichnen“
- Schritt: Ihr bekommt eine Bestätigungsemail.
Das wars & es dauert keine 2 Minuten.
Bitte informiert auch Eure Verwandte, Freunde und Bekannte und bittet Sie mitzumachen. Viele denken es läuft als Verlängerung noch mit der Unterschrift, die sie einst gegeben haben. Das stimmt nicht, JEDER MUSS NOCHMALS SEINE STIMME ABGEBEN.
Die Petition ist bis zum 27.01.2010 befristet und nur bis dahin kann unterzeichnet werden.
Danke danke danke für Eure Unterstützung...
LG Barbara und Mario Martin mit Joseph-Lennard, Tamino-Federico und Penelope-Wolke fest im Herzen...
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Hintergrund
Was bisher geschah:
Wir haben die Petition am Dienstag 01.12.09 auf Bundes- und Landesebene eingereicht.
Am Donnerstag darauf erreichte uns ein Anruf aus dem Petitionsausschuss des Bundes, dass alle Unterschriften, die wir über unsere Internetseite erhalten haben, nicht zählen.
Unsere 19.480 Unterschriften werden daher auf Bundesebene nicht akzeptiert. Obwohl das System auf unserer Homepage identisch zu dem auf der Homepage des Petitionsausschusses ist & uns der
Datensatz aller Unterzeichner vorliegt, nimmt der Petitionsausschuss diese Unterschriften nicht an. Selbst ein von uns beauftragter Anwalt aus Berlin & der Bundestagsabgeordnete des Kreis
Limburg-Weilburg, Herr Willsch, konnten auch nach mehrmaligen Anfragen & Bitten beim Petitionsausschuss keine Ausnahme erwirken. Alle Bemühungen blieben erfolglos.
Die Unterschriften müssen zwangsläufig – wider anderen Aussagen zu Beginn unserer Unterschriftenaktion – von allen Befürworter unserer Forderung auf der Plattform vom Bundestag "epetitionen"
nochmals geleistet werden.
Was geschieht nun und was bedeutet das?
Die Petition muss wiederholt werden & alle, die bereits auf unserer Homepage ihre Unterschrift gegeben haben, müssen dort noch einmal unterschreiben. Wir haben bereits die Einstellung unserer Petition beantragt.
Nun ist die Petition online:
http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
Sobald die Petition online ist, startet eine Unterzeichungsfrist von 6 Wochen.
Was wir nun hoffen!
… dass ihr auch nicht aufgebt & unsere Forderung noch einmal unterstützt!
Wenn wir es schaffen, dass alle noch mal dort unterschreiben, können wir es allen zeigen, dass wir mit
unserer Forderung gehört werden wollen!!! Sollten wir wieder eine so hohe Zahl an Unterzeichnern haben, stehen die Chancen sehr gut, dass wir dort sogar eine öffentliche Beratung und ein
Rederecht erhalten!!!
Deswegen würde es uns freuen, wenn ihr uns alle weiterhin unterstützt und wieder alle Leute in und um Euer Umfeld mobil macht.
Immer das Positive sehen: der Vorteil ist ...
"Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht."
By the way:
Das Merkwürdige ist: auf Landesebene ist unsere Petition mit den Unterschriften - so wie wir es gemacht haben (auf unsere Homepage) völlig rechtens ... Nur: bevor das Personenstandsgesetz auf Bundesebene nicht geändert wird, kann auf Landesebene nichts mit der Petition bewirkt werden!!!
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Barbara und Mario Martin,
In der Schlei 1, 65611 Brechen
Tel.: 06438-929775, Fax: 06438-929774, E-Mail: mario@sternenkinderhimmel.com
Wir fordern:
Eine Anerkennung und ein Eintragungsrecht in die Bestandsbücher von allen geborenen Kindern, unabhängig von ihrem Gewicht.
Sie können ganz leicht helfen! Was sie dafür tun müssen ist ganz einfach. Bloß mit Ihrer Unterschrift können Sie diese Forderung und Sterneneltern unterstützen. Sie können dies gleich hier online machen oder aber auch auf den ausgelegten Unterschriftslisten unterschreiben.
Ihre Unterschriften werden mit Hilfe des „Bundesverbands für Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.“ in Form einer Petition an die Landtags- und Bundesabgeordneten gereicht mit der Bitte um Überprüfung und Änderung der Gesetzeslage für Eltern, deren Kinder auf Grundlage von Paragraphen nicht existieren. Dies ist eine Aktion von Barbara und Mario Martin, Niederbrechen.
Wer zudem als aktiver Helfer unsere Aktion unterstützen kann zudem: den Link an alle Freunde, Verwandte und Bekannte weiterleiten oder auch Unterschriften auslegen. Wir freuen uns über jede helfende Hand!
Hintergrund unserer Unterschriften Aktion:
Nach unseren persönlichen Schicksalsschlägen – dem Tod unserer 3 geliebten Kinder – wurden uns durch gesetzliche Bestimmungen weitere Steine in den Weg gelegt. Durch einen Paragraphen wird uns und anderen Sterneneltern die Existenz unserer Kinder nicht anerkannt. Was das in unserem Falle bedeutet, möchten wir zunächst schildern. Wie die allgemeine Rechtslage ist, soll dann im Folgenden erklärt werden.
Innerhalb von einem Jahr verloren wir 3 Mal unsere Kinder. Eins durch eine Fehlgeburt, zwei durch eine Lebendgeburt. Mit diesem Schicksal sind wir jedoch keineswegs alleine, denn ungefähr in 15-20% aller Schwangerschaften kommt es zu Fehlgeburten (Quelle: www.wikipedia.de).
Von einer „Fehlgeburt“ spricht man „wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und (…) keine Merkmale des Lebens gezeigt hat“. (Quelle: www.veid.de/166.0.html - Auszug der PSTGAVO)
Auch in unserem Fall wogen unsere Kinder (Joseph-Lennard und Tamino-Federico) etwas weniger als 500g. Laut §29 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz, der im Folgenden weiter erläutert werden soll, werden die Kinder somit nicht in Personenstandsbüchern beurkundet. Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind.
Uns ist es unerklärlich, wie der Gesetzgeber einen Menschen bzw. unsere Kinder über 500g definiert. Für uns waren diese Kinder real und haben verdient als wirkliche Kinder anerkannt zu werden und einen Platz – nicht nur in unserem Herzen- sondern auch in unserem Stammbuch einzunehmen. Wer die Bilder unserer Kinder gesehen hat, und auch Eltern, die einmal ein Kind erwartet haben, wissen, dass es in jedem Moment der Schwangerschaft schon ihre Kinder sind, sei dies sobald der Herzschlag zu sehen ist, das Geschlecht erkannt wird, die Kinder alle menschlichen Züge und Veranlagungen haben oder wenn sie durch die Kraft der Mutter geboren werden.
Unsere Sternenkinder sind geboren - aber offiziell nicht existent.
Das macht uns und auch andere Sterneneltern unendlich traurig.
Nun die rechtlichen Grundlagen:
Wir sprechen von dem Paragraphen 29 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz, der so vielen Eltern das Recht auf ihre Kinder abspricht.
Er wurde schon einmal geändert, durch die Bemühungen der Initiative Regenbogen. In einer Petition an den Bundestag wurde eine Änderung des Personenstandsgesetzes bewirkt. Es wurde erfolgreich eine Abschaffung der 1000-Gramm-Grenze für fehlgeborene Babys gefordert und zum 01.April 1994 wurde die Grenze auf 500g gesenkt.
Das bestärkt uns darin auch mit unserer Unterschriften-Aktion etwas bewirken zu können. (Quelle: http://www.initiative-regenbogen.de)
Nach diesem „Erfolg“ aus dem Jahr 1994 besteht nun dieser Paragraph:
§ 29 PSTGAVO (Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz)
(1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über
die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor,
wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder
das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die
natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des
Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch
mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des § 24 des Gesetzes
als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.
(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des
Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger
als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in
den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.
a) Lebendgeburt
Die Geburt ist gemäß § 29 Abs. 1 AVO-PStG (Ausführungsordnung zum Personenstandsgesetz) eine Lebendgeburt,
wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Es wird nicht unterschieden, ob das lebend geborene Kind lebensfähig oder lebensunfähig ist, welches Geburtsgewicht oder welche Geburtslänge es hat und wie lange es gelebt hat.
b) Totgeburt
Bei einer Totgeburt im rechtlichen Sinne handelt es sich, wenn ein Kind totgeboren wurde oder in der Geburt verstorben ist, d.h. sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, das Gewicht des Kindes aber mindestens 500g beträgt.
c) Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat.
e) Frühgeburt
Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind, bei Mehrlingsgeburten das schwerste der Kinder, ein Geburtsgewicht unter 2500 g hat. Gleichzusetzen sind solche Geburten, bei denen das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen ( an Rumpf, Haut, Fettpolster, Nägeln, Haaren und äußeren Geschlechtsorganen) oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlichen Pflege bedarf. Die Feststellung dieser Voraussetzungen obliegt der Hebamme oder dem Arzt.
Eine Frühgeburt kann auch eine Totgeburt sein, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500g und höchstens 2500g betragen hat BSG (Bundessozialgericht) 15.5.1974 BSGE 37 S. 216
Dies besagt, dass alle Kinder ohne Lebenszeichen und ohne ein Gewicht von mindestens 500g gesetzlich nicht als unsere Kinder anerkannt werden. Dabei ist es egal, ob wir schon bis zum 7. Monat auf diese Kinder warten, ob die Herzen bis zum Schluss schlugen, ob wir wussten welches Geschlecht sie haben, ob man sie unter wirklichen Wehen auf die Welt bringt und es ist egal, wie sehr sie geliebt werden.
Dies sehen wir als eine Arroganz gegenüber Menschen von unserem Gesetzgeber, der sich dazu erhebt, sagen zu können,
ab wann ein Mensch ein Mensch ist.
Alleine den Weg gehen -
im Herzen begleiten uns unsere
3 Engel

